Aktuelle Corona-Regeln in Bayern - Gastronomie und Einzelhandel

corona virus Regeln gastronomie

Corona Regeln Bayern und Beschlüsse

Übersicht der aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe in Bayern:

I. Relevante Verordnung:

Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)
Gültigkeit: 24. November bis 15. Dezember 2021

II. Was gilt aktuell?

Folgende Regelungen beziehen sich auf die aktuell in Bayern geltende Ampelstufe ROT:

  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste und medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter in Gastronomie- und Hotelbetrieben
  • FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer bei Veranstaltungen (außer am Sitzplatz)
  • Zugangsbeschränkung Gastronomiebetriebe im Innen- und Außenbereich: 2G (geimpft, genesen) und Kinder bis zum 12. Lebensjahr (+3 Monate) sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler (nur noch bis 31.12.21)
  • Zugangsbeschränkung Beherbergungsbetriebe: 2G (geimpft, genesen) und Kinder bis zum 12. Lebensjahr (+ 3 Monate) sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler (nur noch bis 31.12.21); bei zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nichttouristischen Beherbergungsaufenthalten (z.B. Geschäftsreisen) gilt 3G Plus (geimpft, genesen, PCR-getestet bei Ankunft muss ein negativer PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorgezeigt werden)

Optional 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Nachweis eines Antigen-Schnelltests/ Selbsttest unter Aufsicht vor Ort); Entfall der Maskenpflicht für Gäste und Personal
 
Ab einer Inzidenz von 1000 (regionaler Hotspot):

  • Gastronomiebetriebe müssen geschlossen sein
  • Beherbergungsangebote nur bei zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nichttouristischen Reisen (z.B. Geschäftsreisen) mit 3G Plus Zugangsbeschränkung

Erforderlich bei:

  • Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern
  • in Gastronomiebetrieben mit lauter Tanzmusik
  • in Gemeinschaftsunterkünften
  • Zugangsbeschränkung zu Innen- und Außenbereich 2G (geimpft, genesen) und Kinder bis zum 12. Lebensjahr 8 (+3 Monate) sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler (nur noch bis 31.12.21)
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste und medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter
  • Musik nur als Hintergrundmusik möglich; Tanz und Spiel nicht erlaubt
  • Nicht-geimpfte und nicht-genesene Mitarbeiter und Betreiber brauchen einen PCR-Testnachweis an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche ALTERNATIV können Sie einen arbeitstäglichen Nachweis eines Antigen-Schnelltests vorlegen oder einen arbeitstäglichen Selbsttest unter Aufsicht durchführen; die Kontrolle der Mitarbeiter- und Betreibertests ist zu dokumentieren (Art der Dokumentation ist nicht festgelegt)
  • Bei einem Inzidenzwert ab 1000 (regionaler Hotspot) muss die Gastronomie in dem Landkreis / kreisfreien Stadt geschlossen werden
  • Zugangsbeschränkung 2G (geimpft, genesen) und Kinder bis zum 12. Lebensjahr (+ 3 Monate) sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler (nur noch bis 31.12.21)
  • Bei zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nichttouristischen Beherbergungsaufenthalten (z.B. Geschäftsreisen) gilt 3G Plus (geimpft, genesen, PCR-getestet – nicht älter als 48h bei Ankunft bei Ankunft muss ein negativer PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorgezeigt werden)
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste und medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter
  • Nicht-geimpfte und nicht-genesene Mitarbeiter und Betreiber brauchen einen PCR-Testnachweis an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche ALTERNATIV können Sie einen arbeitstäglichen Nachweis eines Antigen-Schnelltests vorlegen oder einen arbeitstäglichen Selbsttest unter Aufsicht durchführen; die Kontrolle der Mitarbeiter- und Betreibertests ist zu dokumentieren (Art der Dokumentation ist nicht festgelegt)
  • Bei einem Inzidenzwert ab 1000 (regionaler Hotspot): Beherbergungsangebote nur bei zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nichttouristischen Reisen (z.B. Geschäftsreisen) mit 3G Plus Zugangsregelung

Tagungen im Gastgewerbe

  • Zugang nur mit 2G (geimpft oder genesen) und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr (+3 Monate) sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler (nur noch bis 31.12.21)
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste (außer am Platz bei gastronomischer Verpflegung oder wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird); medizinische Maskenpflicht für Personal
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung

Geschlossene Gesellschaften (bspw. Hochzeiten, Geburtstage,etc.) mit Musik und Tanz:

  • Zugang mit 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Nachweis eines Antigen- Schnelltests / Selbsttest vor Ort unter Aufsicht)
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • keine Kapazitätsbeschränkung
  • Musik und Tanz ohne Einschränkungen möglich Entfall der
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste; medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter Sperrstunde 22.00 – 5.00 Uhr

Geschlossene Gesellschaften (bspw. Hochzeiten, Geburtstage,etc.) ohne Musik und Tanz:

  • gleiche Regelungen wie bei Gastronomie
  • keine Kapazitätsbeschränkung
  • Clubs, Diskotheken, Bars und reine Schankwirtschaften müssen gem. §11 Nr. 4 und § 14 Abs.3 BayIfSMV geschlossen werden. 

Mitarbeiter:

Das Personal und die Betreiber müssen mindestens 2x pro Woche einen PCR-Test (nicht älter als 48h) durchführen.
 
Alternativ können Sie auch täglich einen Antigen-Schnelltest durchführen und vorlegen. Selbsttests unter Aufsicht sind zudem gem. §3 Abs.4 Nr.3 erlaubt. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit.
Die Kontrolle der Mitarbeiter- und Betreibertestungen ist zu dokumentieren (Art der Dokumentation ist nicht vorgegeben)

Gäste:
 
Gäste müssen je nach der jeweiligen Zugangsbeschränkung (2G, 2G Plus) einen entsprechenden Nachweis vorzeigen (bei 2G Plus kann auch ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden). Kinder bis zum 12. Lebensjahr (+ 3 Monate) sind von der Nachweispflicht befreit. In Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sind auch minderjährige Schülerinnen und Schüler von der 2G-Nachweispflicht befreit (nur noch bis 31.12.21)

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